GooglePlus – Die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen unter der ersten groben Lupe

Google+ – rauf geht es die Timelines und wieder runter. Nach dem ich nun selbst die ersten Gehversuche auf Google+ vornehmen konnte, wird es doch Zeit endlich einmal die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen zumindest unter die erst grobe Lupe zu nehmen:

Google schreibt sich auf die Fahnen, sorgsam und verantwortlich mit den Daten seiner Nutzer umzugehen – Don’t be evil. Unter Nr. 2 der Datenschutzprinzipien von Google heißt es „Alle Google-Produkte unterliegen hohen Datenschutzstandards.“ sowie „Die Erfassung von Daten wird transparent gemacht.“ und „Nutzer erhalten sinnvolle Wahlmöglichkeiten zum Schutz ihrer Daten.“ Die konsequente Umsetzung dieser Prinzipien wäre grandios. Schließlich stört bei Facebook die mangelnde Datenschutzkonformität, insbesondere die mangelnden Wahlmöglichkeiten der Nutzer über die Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen (Wobei Facebook zumindest teilweise auf die Kritik der User reagiert! Dazu ein anderes Mal mehr).

Und was sagen nun die Google+-Nutzungs-, Datenschutzbestimmungen und die Google+1-Bestimmungen?

Nutzungsbedingungen

Kurz und knapp, damit fühlt man sich doch schon wesentlich wohler als bei denen von Facebook. Die Inhalts- und Verhaltensrichtlinien von Google+ erinnern mehr an eine Netiquette und sind nicht weiter zu beanstanden. Im Übrigen gelten die universellen Nutzungsbedingungen von Google. Und hier heißt es in Ziffer 5:

„Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte wie beispielsweise Texte, Bilder, Videos, Audiofiles oder Computersoftware in einen bestimmten Dienst einstellen, räumen Sie dadurch Google und den zur Google Gruppe gehörenden Unternehmen sowie den Vertragspartnern von Google die notwendigen, nicht-ausschließlichen und weltweiten, zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.“

Im Gegensatz zu FB lässt sich Google also tatsächlich nur die Nutzungsrechte einräumen, die zur Durchführung des Dienstes notwendig sind. Google erhält damit also nicht das Recht, jedes Bild und jeden Text ggf. selbst zu verwenden.

Weiter heißt es:

„Weiterhin räumen Sie Google das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen (z. B. in Google Video und Blogger) oder Sie ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt haben (wie dies bei Google Text & Tabellen oder Picasa der Fall sein kann). Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufheben. Bestimmte Dienste können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung weiterer Rechte vorsehen.“

Dies bedeutet, dass es bei Google – zumindest nach den Nutzungsbedingungen ;-) – ausschließlich und von vornherein dem User obliegt, wofür die von ihm eingestellten Inhalte verwendet werden. Dies ist bei FB nicht so. Auf Druck der Community gibt es zwar nun Opt-Out-Möglichkeiten für die Verwendung der eigenen Fotos/Statusmeldungen bspw. für „Sponsered Stories„, jedoch nur dafür und dass auch nur ganz versteckt in den Einstellungen.

Dazu kommt, dass es bei Google+ möglich ist, die Teilen-Funktion abzuschalten, sobald ein Posting veröffentlicht wurde. Auch hier wird dem User also die Kontrolle darüber eingeräumt, was mit den eingestellten Inhalten passiert.

Um es mit Google zu sagen, soweit: +1

Datenschutzbedingungen

Die Datenschutzbedingungen zu Google+ können Sie zunächst einmal hier einsehen. Vollkommen klar, dass Google bei Google+ personenbezogene Daten speichert, um den Dienst überhaupt anbieten zu können (ein anonymes soziales Netzwerk würde ja nun auch wenig Sinn machen). Dazu gehört naturgemäß auch, dass Google die Aktvitäten wie Postings und Vernetzungen mit anderen erfasst. Allerdings bietet Google+ die Möglichkeit wirklich sehr restriktive Einschränkungen in den Einstellungen vorzunehmen, wer welche Daten erblicken darf. So kann der User beispielsweise bestimmen, ob anderen Usern sowohl die eigenen Kontakte als auch diejenigen, die mit dem User eine Vernetzung eingegangen sind, allgemein ersichtlich sein sollen oder nicht (sog. Kreise o. Circles). Weiter kann das „Tagging“ – sprich das Kennzeichnen von Fotos mit dem eigenen Konterfei unterbunden oder aber nur bei bestimmten Personen zugelassen werden. Und in der Mobile-Version ist es relativ einfach möglich, die Standort-Bestimmung zu deaktivieren. Auch wenn es sich hier samt und sonders um Opt-Out-Modalitäten handelt (Opt-In wäre weitaus wünschenswerter!), ist das gegenüber anderen sozialen Netzwerken doch schon ein großer Fortschritt. Schließlich sind bei Google+ die Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der eigenen Daten klar gegliedert und insgesamt sehr übersichtlich. Und vor dem Hintergrund einer – meines Erachtens bestehenden  – digitalen Selbstverantwortung hinsichtlich personenbezogener Daten ist wohl zumutbar beim Einrichten des eigenen Google+-Profils den eigenen Datenschutz mittels der Einstellungen den eigenen Anforderungen entsprechend einzustellen.

Weniger schön finde ich den folgenden Hinweis:

„Ihr Google-Profil wird womöglich Nutzern angezeigt, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.“

Mir ist schon klar, dass dies der Fall ist, um den Effekt des sozialen Netzwerkes zu verstärken, nämlich auch um umgekehrt mir mögliche interessante Kontakte vorzuschlagen. Doch woher weiß Google, dass mir bspw. die Email-Adresse eines anderen Users bekannt ist? Über ein Google-Mail-Konto? Also Google guckt, mit wem ich jemals in meinem Google-Mail-Konto Kontakt hatte und schlägt mir dann den User vor? Et vice versa? Datenschutzrechtlich ist das wohl schon zu beanstanden. Zwar habe ich die Kenntnis von Namen und Email-Adresse des mir eingeblendeten Users durch den Email-Kontakt ohnehin. Ich weiß nur noch nicht, ob derjenige auch ein Google+-Profil hat oder nicht und dieses könnte ich mittels des Namens oder der Email-Adresse selbst herausfinden. Oder nicht? Nein. Das könnte ich nämlich dann nicht herausfinden, wenn derjenige die Sichtbarkeit seines Google+-Profils komplett geblockt hätte. In diesem Moment wäre es dann schon komisch, wenn das Google+-Profil für mich sichtbar wäre, nur weil ich irgendwann einmal denjenigen mit seiner Email-Adresse in meiner Mailbox gehabt hätte…. [NB: Ich weiß nicht, ob das technisch so funktioniert und damit auch nicht, ob das datenschutzrechtlich zu beanstanden wäre (Aufklärung wird gerne entgegen genommen!) – aber es bleibt zu vermuten.]

Ebenfalls Kopfschmerzen verursacht mir dieser Umstand:

„Wenn Ihre Freunde Apps verwenden, können diese Anwendungen möglicherweise auf die Inhalte und Informationen über Sie zugreifen, auf die Ihre Freunde Zugriff haben.“

Verständlich, dass eine App ggf. Informationen von mir verwendet. Ich gebe dazu ja auch mein Einverständnis (ähem, davon gehe ich jetzt mal aus, dass dieses abgefragt wird…). Aber wie kann es angehen, dass ein Freund von mir eine App installiert und damit automatisch auch – ohne mich zu fragen – auf Inhalte und Informationen von mir zugegriffen wird? Das dürfte mE schlicht nicht zulässig sein. (Mag es meinetwegen bei FB derzeit auch an der Tagesordnung sein, aber darum geht es hier ja nicht…). Denn in diesem Fall habe ich überhaupt keine Kontrollmöglichkeiten über meine persönlichen Daten. [NB: Wenn hier als Jurist auch nur irgendwas technisch nicht richtig verstanden haben sollte, bin ich über Aufklärung wieder einmal dankbar!]

Und zu guter Letzt hadere ich mit dieser Formulierung:

„Wir veröffentlichen möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die Google+ Aktivitäten bzw. geben diese Statistiken an unsere Nutzer und Partner wie etwa Publisher, App-Entwickler oder verbundene Websites weiter.“

Die Formulierung ist mE zu unbestimmt. Denn was genau heißt das? Was ist eine „zusammengefasste Statistik“? Welche Informationen sind darin enthalten? Sind diese personenbezogen oder anonymisiert? Wer sind „Publisher“? Was versteht Google unter einer „verbundenen Website“? Picasa? Youtube? Oder irgendwelche entfernten Werbe-Kooperationspartner? Fragen über Fragen. Es kann sein, dass Google hier nach dem sog. Prinzip der Datensparsamkeit (vgl. Bundesdatenschutzgesetz) arbeitet, muss aber nicht….

Google+1-Datenschutzbestimmungen

Last but not least, die Google+1-Datenschutzbestimmungen. Google hat nun ebenfalls einen „Like Button“, die sogenannte +1-Schaltfläche. Hinsichtlich der Datenverarbeitung heißt es:

„Über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.“

Tja, soweit so gut. Wie wir wissen, zeichnet FB solche Informationen auch dann auf, wenn der Like-Button nicht gedrückt, sonder die Seite nur besucht wurde, auf. Und bei Google? Ich weiß es nicht. Hier steht nur etwas von „beim Klicken“. Das wäre schön. Schon wieder wäre ich über technische Aufklärung von einem Pro dankbar.

Weiter heißt es unter anderem:

„Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.“

Kommt Ihnen das bekannt vor? Richtig. Sie surfen auf dem Blog für XY (–> fügen Sie hier Ihr Interessensgebiet ein), sehen den +1-Button (bislang FB-Like-Button) und erkennen, dass Ihre Freunde Lieschen Müller und Max Mustermann den Button auch schon geklickt haben. Sprich, wenn Sie klicken, wird dieses den mit Ihnen bei Google+ (FB) vernetzten Kontakten auch angezeigt. Immer? Nein, nicht immer! Denn Google+ hat hier die Möglichkeit geschaffen, diese Form der Personalisierung von Drittseiten auszuschalten! Hier gibt es dazu das übersichtliche Beispiel (bevor ich mich hier um Kopf und Kragen tippe und doch unverständlich bleibe). Das verdient meines Erachtens ein Doppel-Plus!

Mhm, aber dann gibt es da noch den folgenden Passus, der das Doppel-Plus doch wieder ein wenig trübt:

„Wir sind berechtigt, zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer an die Öffentlichkeit, unsere Nutzer und Partner wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites weiterzugeben. So dürfen wir beispielsweise einem Publisher Folgendes mitteilen: „10 Prozent der Nutzer, die dieser Seite +1 gegeben haben, befinden sich in Tacoma im US-Bundesstaat Washington.“

Das ist mir datenschutzrechtlich wieder einmal zu unbestimmt. Wie schon oben kritisiert, ist auch hier nicht ersichtlich was nun „zusammengefasste Statistiken“ oder aber „Inserenten“ oder „verbundene Websites“ sein sollen. Aber gut. Letztlich könnte hier eben mit der digitalen Selbstverantwortung dahingehend argumentiert werden, dass niemand gezwungen ist, irgendeinen +1-Button zu drücken und damit auch keine – wie auch immer gearteten – diesbezüglichen Daten weitergegben werden. (Vorausgesetzt natürlich, es werden wirklich nur Daten bei einem Klick erhoben und nicht wie bei FB ohnehin Bewegungsprofile erstellt….)

Fazit:

Ja, es gibt etwas zu meckern. Und wenn ich nicht nur die grobe Lupe genommen, sondern das Ganze unters Mikroskop gelegt hätte, dann gäbe es bestimmt noch mehr und Differenzierteres anzumerken. Doch nach einem ersten Blick muss ich dennoch sagen

+1.

Im Gegensatz Zuckerbergs „Privatssphäre war gestern“ bietet Google+ eine ganze Menge (Möglichkeiten zum) Datenschutz. Auch der Schutz geistigen Eigentums hat einen weitaus höheren Stellenwert – jedenfalls wenn ich auf die Schnelle nichts überlesen habe. Und das könnte am langen Ende zum USP werden.

In diesem Sinne,

viel Vergnügen bei googlePlus oder google+. Ich bin gespannt, wie es sich entwickelt!


Über RA'in Nina Diercks

Rechtsanwältin Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg, ist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich) und steht gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog ins Leben gerufen. Mehr
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75 Antworten zu GooglePlus – Die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen unter der ersten groben Lupe

  1. XSized schreibt:

    Der Passus „Wenn Ihre Freunde Apps verwenden, können diese Anwendungen möglicherweise auf die Inhalte und Informationen über Sie zugreifen, auf die Ihre Freunde Zugriff haben.“ ist eigentlich recht logisch und schnell erklärt:

    Wenn jemand aus dem Google+-Freundeskreis einen speziellen Browser verwendet oder aber ein Drittanbieter eine „Google+“-App anbietet, die der Freund nutzt, dann wird dieser Browser oder diese App NATÜRLICH auf die Daten zugreifen können(müssen). Der Freund schaut sich mit seinem Account das Profil an – somit sind die für ihn sichtbaren Daten auch für die App sichtbar (sonst könnte diese ja nix anzeigen). Google weist damit letztlich darauf hin, dass man selbst sich zwar sehr um den Datenschutz bemüht, aber leider keinen Einfluss darauf hat, was andere Apps eventuell anstellen könnten.

    Hoffe ich hab nicht zu verquer formuliert ;)

  2. johnny schreibt:

    Danke für die Arbeit!

  3. Sven schreibt:

    „Zusammengefasste Statistiken“ heißt schlicht, dass entpersonalisierte Zahlen zu konkreten Fragen (wieviele Deutsche/Bayern, Frauen/Männer, etc.pp.) gezogen und veröffentlicht/genutzt werden dürfen, womit ich keine Probleme habe: Ergebnisse, Summen, Teilsummen, aber eben nicht die Quelldaten

    • Social Media Recht schreibt:

      Mhm, das würde ich auch so verstehen. Aber ich weiß es eben nicht.

    • Gast schreibt:

      Auch wenn es sicher nicht so gedacht ist, lässt dies noch ziemlich viel Spielraum und kann bei falscher Handhabung eben doch zur „Enttarnung“ kleiner Personengruppen oder sogar Individuen führen. (Männer über 40 im Dorf X klicken besonders oft auf Nazi-Seiten, Dorf X hat 5000 Einwohner… oder so)

      Gibt ja auch den bekannten Fall als AOL scheinbar anonyme Daten veröffentlicht hat. Waren dann tausende Suchqueries, die teilweise persönliche Namen, Wohnorte und Vorlieber enthielten und somit relativ leicht Rückschlüsse auf einzelne Personen erlaubten.

      • Social Media Recht schreibt:

        Vielen Dank für den Kommentar. Genau das ist das „Problem“, dass ich bei dieser unbestimmten Formulierung sehe. Man weiß einfach nicht, was damit gemeint ist und ob nicht doch konkrete Personenbezüge hergestellt werden können, die dann u.U. zu Missbrauch führen können…. Don’t be evil. ;-)

      • Roland Giersig schreibt:

        „Zusammengefasste Daten“ heisst auf Englisch aggregated data und ist ein Fachbegriff aus der Datenverarbeitung, der wie schon richtig gesagt bedeutet, dass nicht die einzelnen Datensätze betrachtet werden, sondern Summen oder Mittelwerte. Das Beispiel in den Bestimmungen macht es eh recht schön klar:

        „10 Prozent der Nutzer, die dieser Seite +1 gegeben haben, befinden sich in Tacoma im US-Bundesstaat Washington.“

        Es geht hier um demographische Verteilungen, an denen Kunden (Inserenten) interessiert sind. Wie alt sind die Plussies (sehr neudeutsch für „die ein +1 geben“), welches Geschlecht haben sie und wo wohnen sie, das dürften die Hauptinteressen sein, die ein Kunde hat. „Inserenten“ sollte klar sein, Google lebt vom Werbegeschäft und davon, relevante Informationen den richtigen Leuten anzuzeigen. „Verlinkte Websites“ sind jene, die zB den Google-Analytics-Service verwenden, um ihre Webseiten noch besser optimieren zu können. Auch für die ist es interessant, wie sich die Besucher demographisch zusammen setzen.

        Ich kann da Entwarnung geben, die Begriffe mögen für die Allgemeinheit etwas unklar sein, sind aber wohldefiniert und hinlänglich bekannt.

      • Social Media Recht schreibt:

        Vielen Dank für diesen Hinweis! Wie aber ein anderer Kommentar zu recht anmerkte, ist eben nicht klar, ob aus diesen allgemeinen Daten, eben nicht doch auf einzelne Personen rückgeschlossen werden könnte. (Bsp. AOL).

      • Roland Giersig schreibt:

        Diese Möglichkeit lässt sich erst beurteilen, wenn die aggregierten Daten auch tatsächlich weiter gegeben werden. Im jetzigen Zeitpunkt ist es Spekulation, da wahrscheinlich Google selbst noch nicht genau weiss, wie es das Plussen werbetechnisch und statistikmäßig handhaben wird. Ich traue Google aber anhand der bisher bewiesenene Kompetenz zu, dass sie es richtig machen. Oder es im Fehlerfall korrigieren.

  4. fiessbook schreibt:

    Schade, dass man diesen guten Beitrag noch nicht pluseinsen kann ;)

  5. Luigi schreibt:

    Dieser Artikel beruhigt mich nicht nur ein wenig sondern bestärkt mich auch in meinem Entschluss Facebook den Rücken zu kehren.
    In der Vergangenheit wurde Google oft als die Datenkrake bezeichnet die alles über dich sammelt was es zu sammeln gibt. Dabei macht das jede etwas größere Seite. Wer das nicht will sollte den DSL-Stecker ziehen.
    Es kommt doch vielmehr darauf an was mit diesen Daten geschieht, wie sie genutzt werden. Wenn Google diese nur nutzt um mir möglichst für mich interessante Werbung einzublenden kann ich damit leben. Ich habe nämlich Adblock Plus am Start.

  6. moodWay schreibt:

    Gerade das mit den Bildern hatte ich heute auch noch nachgelesen und das ist ein Punkt, der mir Google+ sehr sympathisch macht. Dazu kommt noch, dass das ganze „Produkt“ auf mich wesentlich runder wirkt.

    Danke für deinen Artikel!

  7. Eva Ihnenfeldt schreibt:

    Hab gestern stundenlang nach diesen Bestimmungen gesucht – und nun dank Euch hab ich sie… danke schön!

  8. J. Geburtig schreibt:

    Sehr schön eine erste umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Dienst zu lesen.

  9. J_Heimabch schreibt:

    Zu den Vorschlägen der Kontakte:

    Soweit ich das verstanden habe greift Google+ auf deine Kontaktdaten in deinem Google-Adressbuch.
    Da Google Mail für jeden Emailkontakt auch einen Kontakt in deinem Adressbuch anlegt (kann man ausschalten) kommt GooglePlus also an die Emailadresse mit denen du kommunizierst und kann dir somit die Personen vorschlagen.

    • Social Media Recht schreibt:

      Ja, so verstehe ich das Ganze auch. Aber aus den genannten Gründen sehe ich das eben als nicht ganz unproblematisch an.

      • J_Heimbach schreibt:

        Nein, unproblematisch ist es auch nicht wirklich.
        Aber es ist besser als die Lösung bei Buzz.

      • Roland Giersig schreibt:

        Ich verstehe die geäusserten Bedenken, glaube aber, dass die Schlussfolgerung von falschen Annahmen ausgeht. Beleuchten wir das Szenario näher: da hat jemand mit dir E-Mail-Kontakt. Dann meldet sie sich bei Google+ mit dieser E-Mail-Adresse an. Google+ ist wohlgemerkt ein Soziales Netzwerk. Und dann versteckt sie ihren Account, damit niemand sie finden kann? Da stimmt doch was nicht. Komplette Anonymität und Privatsphäre passen nun mal nicht zum Paradigma (Ha! Das Wort wollt ich schon immer mal verwenden!:-)) eines Social Networks, bei dem es zu mindestens um Halb-Öffentlichkeit geht. Daher ist das Verhalten nicht wirklich konkludent. Wer sich bei Google+ anmeldet, noch dazu mit einer E-Mail-Adresse, die er geheim halten will, braucht sich nicht wundern, wenn Google nicht alles Menschenmögliche unternimmt, seine Privatsphäre zu schützen.

        Zugegeben, das sollte bei der Anmeldung stärker hervorgehoben werden: „Ihre E-Mail-Adresse ist zentrales Identifikationsmittel in Google+. Falls Sie Probleme haben, diese E-Mail-Adresse zu veröffentlichen, melden Sie sich bitte mit einer anderen an“. Oder so. :-)

      • Social Media Recht schreibt:

        Aus den genannten Gründen ist diese Annahme (soziales Netzwerk, damit Umgang mit personenbezogenen Daten frei) falsch. Das Anmelden zu einem sozialen Netzwerk kann und darf keine Generaleinwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten darstellen.

      • Roland Giersig schreibt:

        Nein, natürlich ist das keine Generalvollmacht. Aber es muss ganz klar gesagt werden: wer sich die Datenschutzbestimmungen vor dem Beitritt nicht genau durchliest, muss sie sich ebenso zurechnen lassen wie die nicht durchgelesenen AGB bei Vertragsabschluss, die groß im Verkaufsraum hängen. Es gibt immer noch die Möglichkeit, das Geschäft nicht abzuschließen, bzw. dem Sozialen Netzwerk nicht beizutreten (außer Google fegt Facebook vom Tisch, dann sind wir bei Monopolstellungsproblemen… :-))

    • adam schreibt:

      ich bin das auch ohne eine Google Mail drin
      das geht ohne weiteres

      • Joe Appleby schreibt:

        Naja. Damit haben Sie einen Google Account, der nicht nur Zugang zu Google+ bietet, sondern eben auch eine E-Mailadresse beinhaltet. Klicken Sie bitte mal auf „Mail“ oben in der topnavbar neben +Adam (oder was auch immer da steht). Google+ ist nur ein weiterer Dienst von Google, neben Mail, Talk, Blogger, Picasa, Editions und und und. Daher sind die im Beitrag erwähnten Bestimmungen immer auch recht allgemein gehalten in Bezug auf die Dienste.
        Aber prinzipiell haben Sie Recht, man kann sich auch mit einer beliebigen anderen E-Mailadresse anmelden. Nur das man jetzt noch eine mehr hat.
        (Persönlicher Kommentar: ich habe viele Mailanbieter ausprobiert, und bin ein überzeugter G-Mail Nutzer.)

  10. apanat schreibt:

    Danke!

  11. Pingback: Selektionen 04.07.2011 | Verzeitlichung

  12. Chris schreibt:

    Ich muss zugeben, die genauen Bedingungen hab ich mir beim Anmelden auch nicht durchgelesen – daher vielen Dank für die ausführliche Aufbereitung. :)

    „Wir veröffentlichen möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die Google+ Aktivitäten bzw. geben diese Statistiken an unsere Nutzer und Partner wie etwa Publisher, App-Entwickler oder verbundene Websites weiter.“

    Ich könnte mir vorstellen, dass Google mit diesem Passus (und dem anderen genannten) sich das Recht einräumen lässt Statistiken bspw. in den Google Webmastertools oder bei Google Analytics aufzubereiten (http://www.golem.de/1106/84599.html)

    Meine Interpretation von den genannten Punkten wäre folgende:
    – Nutzer => klar, ich sehe ja, wenn jemand meinen Beitrag plus1’d
    – Publisher => Webseitenbetreiber, die Google Analytics/Webmaster Tools nutzen
    – Inserenten => war da nicht was, dass man auch Werbung plus1’en kann? Oder vielleicht kommt das nochmal?
    – verbundene Websites => naiv würde ich mal behaupten, dass das Webseiten sind, die zu Google gehören

    Wie immer bleibt es an manchen Stellen schwarzes Loch, aber wie du in deinem Fazit so schön sagst: Es gäbe je nach Betrachtungstiefe sicherlich immer was zu meckern. Und im direkten Vergleich schlägt Google +1 – bezogen auf Datenschutz – Facebook gefühlt um Längen.

  13. Pingback: Das rechtliche Risiko bei Googles +1 Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung | SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin

  14. Social Media Recht schreibt:

    Mhm. Dazu kann ich natürlich nichts sagen. Und es ist nicht schön, wenn Sie mit meinem Beitrag „zugespamt“ werden – auch wenn das nicht in meiner Macht liegt. Aber haben Sie den Beitrag tatsächlich einfach bekomme? Oder hat ihr Bekannter Ihnen den Artikel vielleicht direkt per Email zukommen lassen? Es gibt nämlich eine Email-Versendungsfunktion aus Google+ heraus.

  15. Martin Steiger schreibt:

    Aber wie kann es angehen, dass ein Freund von mir eine App installiert und damit automatisch auch – ohne mich zu fragen – auf Inhalte und Informationen von mir zugegriffen wird? Das dürfte mE schlicht nicht zulässig sein.

    Ein «Freund» darf auf bestimmte Informationen, die Sie bei Google+ veröffentlicht haben, zugreifen. Nun verwendet dieser «Freund» eine App für den gleichen Zweck. Worin liegt aus Ihrer Sicht der (rechtlich) relevante Unterschied?

    Spielt es eine Rolle, ob ein solcher «Freund» via Browser, über eine native Anwendung oder über eine Webapp auf Google+ zugreift?

    • Roland Giersig schreibt:

      Es darf keine Rolle spielen. Jede Information, die jemand veröffentlicht, kann nicht mehr zurück geholt werden. Wurde sie einem menschlichen Kommunikationspartner weitergegeben, so bestand bisher die Chance, dass dieser sie vergessen und daher nicht weiter geben würde. Chance, aber nicht Gewissheit. Insofern hat sich das nur dahin geändert, dass bei digitaler Information nun die Gewissheit besteht, dass sie NICHT vergessen wird.

      Der Unterschied, ob ein „Freund“ bestimmte Informationen sieht oder dessen Apps, ist also nur ein quantitativer, kein qualitativer. Missbrauch ist so oder so möglich…

      • Social Media Recht schreibt:

        Ja. Missbrauch ist immer möglich, das stimmt. Das bedeutet aber nicht, dass gewisse Regularien geschaffen werden, um den Missbrauch möglichst zu verhindern. Oder anders – und sehr plakativ – ausgedrückt: Die Menschen brandschatzen und morden seit Beginn der Geschichte. Das wird sich nicht verhindern lassen. Sollte es deswegen aber nicht sanktioniert werden können? (Wem’s bekannt vorkommt, das Beispiel habe ich irgendwo schon einmal verwendet.)

      • Martin Steiger schreibt:

        Missbrauch ist IMHO ein anderes Thema – Missbrauch kann sowohl beim direkten «menschlichen» Zugriff als auch beim indirekten Zugriff über eine App gegeben sein, insbesondere durch die Weitergabe und Weiterveröffentlichung von Informationen, die nur für einen privaten Benutzerkreis im sozialen Netzwerk gedacht waren.

        @«Social Media Recht»: Wo sehen Sie denn das rechtliche Problem beim Zugriff über eine App, solange die von Ihnen gewährten Zugriffsrechte an einen Benutzer auch von der App, die ein solcher Benutzer verwendet, beachtet werden?

      • Roland Giersig schreibt:

        @ Social Media Recht

        Natürlich braucht es Regularien, nur dürfen diese nicht an den technischen Gegebenheiten vorbei festgesetzt werden. Technisch ist es so:

        Sie übergeben ihre Login-Daten einer App und diese greift dann für Sie auf die Daten im Social Network zu. Das passiert bereits im einfachsten Fall, nämlich im Browser. Nur ist der eben dumm und tut genau das, was man ihm sagt. Und gesagt bekommt er es von der Webseite des Social Networks. Nimmt man statt dem Browser eine andere App, dann macht die eben nicht das, was das Social Network sagt, sondern was der Programmierer der App gesagt hat. Da die App aber dieselben Login-Daten wie der Browser verwendet, kommt sie auch an dieselben Daten heran. Nur dass sie diese eben nicht nur herzeigt, sondern beliebig anderes. Wofür sie eben geschrieben wurde. Es liegt also in der Verantwortung der Benutzerin, wie sie mit den Daten umgeht. Sie kann die Daten auf ein Plakat drucken und an der nächsten Plakatwand aufhängen. Oder sie kann eine App starten, die die Daten im WWW verbreitet.

        Regularien auf technischer Ebene anzusetzen ist sinnlos, wenn auf menschlicher Ebene genauso viel Schindluder getrieben werden kann. Andererseits scheitern Regularien auf menschlicher Ebene (Datenschutzgesetze) an dem großen Anonymisierungspotential im WWW. Auch wenn das Weitergeben von persönlichen Daten verboten ist, ist eine Strafverfolgung ohne Beweisbarkeit, wer die Daten weitergegeben hat nicht möglich.

        Das Thema lässt sich auf die Schnelle nicht erschöpfend behandeln. Eines vielleicht noch: manchmal ist es einfacher, an der anderen Seite anzusetzen. „Pass auf, welche Daten du hergibst; gibt keine Informationen über dich Preis, die nicht auch an der nächsten Plakatwand stehen könnten“. Um ein hoffentlich ebenso plakatives Analogon zu zeigen: Raubüberfälle sind unter Strafe gestellt. Aber anstatt mehr polizeiliche Überwachung zu fordern ist es einfacher, nachts nicht durch den Stadtpark zu gehen…

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  17. Somebody schreibt:

    Danke für den Artikel. Würde flattrn, aber der Button fehlt. ;)

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  20. Jakob schreibt:

    also den Passus mit den Apps deute ich etwas anders:
    „Wenn Ihre Freunde Apps verwenden, können diese Anwendungen möglicherweise auf die Inhalte und Informationen über Sie zugreifen, auf die Ihre Freunde Zugriff haben.“

    Ich denke, dass es sich bei diesen apps eher um in google+ integrierte apps handelt. Also so ähnlich wie die facebook apps. Ich glaube nicht, dass damit z.B. ein anderer Browser oder eine iphone/android app zur Nutzung von google+ gemeint ist.
    Kann aber auch sein, dass ich das falsch interpretiere….

    Also angenommen es gibt da irgendeine app, die das versenden und empfangen von Nachrichten vereinfacht (und die dein Freund installiert hat), dann hat diese App natürlich auch Zugriff auf die Nachrichten zwischen dir und deinem Freund.

    • Social Media Recht schreibt:

      Tja, in dem Fall wäre der Passus natürlich zwingend notwendig, sonst würde ja selbst die Android-App für G+ nicht funktionieren. Aber die Frage ist, ob das auch für jeden beliebigen „Fremdanbieter“ von Apps gelten soll – die werden schließlich sicher kommen. Oder aber ob es dann wiederum auch noch spezielle AGB und Datenschutzvorschriften für App-Entwickler, die solche bei G+ anbieten wollen, kommen werden.

      • Jakob schreibt:

        Ich vermute, dass man beim Installieren von fremdapps denen gewisse Rechte einräumen muss (so wie bei andorid apps oder facebook apps). Und wenn dein Freund denen nun das Lesen der Nachrichten einräumt, dann kann dieser Drittanbieter eben deine Nachrichten lesen. So ganz wohl wäre mir dabei aber auch nicht…

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  23. R. Steinmann schreibt:

    Ein sehr interessanter Artikel, der viel Recherchearbeit zu dem Thema spart. Ich bin begeistert und bestätigt, dass Google im Vergleich zu anderen recht erwachsen umgeht. Sie sind mir einfach 100x Sympathischer als Facebook und ich hoffe sehr, dass Sie ein Umdenken bei Konzernen und Unternehmen in dieser Hinsicht bewirken.

    Selbstverständlich gibt es weiteres Optimierungspotential. Aber Google traue ich es dank Ihrer Firmenphilosophie, bzw. der Grundsätze wie „Don’t be evil“ noch am ehesten zu, da weiter dran zu arbeiten.

    Ich bin einfach mal optimistisch und hoffe das beste und freue mich auf ein „sorgenloses“ Netzwerken!

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  31. XSized schreibt:

    Muss an dieser Stelle (auch in eigener Sache) mal nachhaken:

    Inwieweit verträgt sich der folgende Abschnitt aus Googles Community-Richtlinien (und das aktuelle Schließen von Accounts unter Pseudonym) mit §13 Abs 6 Telemediengesetz?

    Zitat aus den Google-Richtlinien:

    „Anzeigename

    Verwenden Sie den Namen, mit dem Sie normalerweise Freunde, Familie und Kollegen angesprochen werden. Dies dient der Bekämpfung von Spam und beugt gefälschten Profilen vor. Wenn Ihr vollständiger Name zum Beispiel Michael Sebastian Müller ist, Sie normalerweise aber Michi Müller oder Bastian Müller verwenden, ist dies auch in Ordnung.“

  32. VonFernSeher schreibt:

    Kleines (Beinahe-)Nutzerfeedback?

    Das Allererste, was Google machte, nachdem ich mich angemeldet hatte, war mir eine Aufforderung zur Verifikation per Telefon zu schicken. Als ich danach noch feststellen durfte, dass man Google+ nicht ohne Angabe von Geschlecht und Geburtsdatum benutzen kann, habe ich mein Konto wieder gelöscht, nicht ohne vorher bestätigen zu müssen, „dass ich weiterhin für alle auflaufenden Kosten aus ausstehenden Finanztransaktionen aufkommen werde.“

    Noch ergänzenswert: Alle AGB und Datenschutzerklärungen (dazu gehören übrigens auch die ganzen allgemeinen), so will es Google, sind natürlich nur in der originalen englischen Version gültig, alle Übersetzungen sind nur „for your convenience“.

    Vielleicht bin ich da altmodisch, aber besonders transparent und benutzerfreundlich kam das nicht herüber. Viel Spaß dort ohne mich.

    • Social Media Recht schreibt:

      Also, ich bin nicht zu einer telefonischen Verfikation aufgerufen worden. Englische Nutzungsbedingungen sind nach deutschem AGB-Recht unwirksam. Des Weiteren zwingt Sie ja tatsächlich niemand, Google+ beizutreten.

    • TheJester schreibt:

      also mein geschlecht ist sonstige, mein name mein nickname, und meine telefonnummer ist google nicht bekannt. schon strange…

    • KA schreibt:

      Die Verifikation per Telefon wird von Google stichprobenartig gemacht, um automatisierte Anmeldungen zu unterbinden o.ä.. An dieser Stelle darf man sich als Betroffener natürlich aufregen, andere Onlinedienste wie PayPal etc. machen das aber durchaus ähnlich. Wichtiger ist wohl, was anschließend mit der Telefonnummer passiert: Wird sie sofort wieder gelöscht (wie es in den Nutzungsbedingungen ja steht), dann sollte es rechtlich absolut im grünen Bereich (und technisch nachvollziehbar) sein.

      Zu den englischen AGB und Datenschutzerklärungen: Ich wusste nicht, dass solche in Deutschland unwirksam sind. Dass sich ein Otto-Normal-Verbraucher allerdings darüber beschwert finde ich leicht übertrieben. Die deutsche Übersetzung dient der besseren Verständlichkeit – das Original ist ja weiterhin nachschlagbar. Und was die einzelnen Zeilen vor Gericht bedeuten würden, das wissen 99,9 Prozent der User sowieso nicht – egal ob es nun korrektes Bürokratendeutsch oder eben eine ordentliche Übersetzung des englischen Originals ist.

      Vielleicht geb ich mich nach facebook auch einfach zu schnell mit Datenschutzbestimmungen zufrieden. Vielleicht sollte ich einige Dinge bzgl. Google+ noch kritischer sehen. Momentan sehe ich aber vor allem den offensichtlichen „guten Willen“ von Google und empfinde meine Daten vergleichsweise gut geschützt und fair behandelt.

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  37. TheJester schreibt:

    Danke, toller Artikel, und äußerst hilfreich und verständlich. nur eine bitte, hat irgendwer noch eine Kopie vom übersichtlichen Beispiel gespiegelt? Leider ist der Link tot.

    Danke

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  45. Konzertheld schreibt:

    Schöne und verständliche Übersicht, vielen Dank dafür. Gut zu wissen, dass Google+ nicht nur benutzungstechnisch, sondern auch datenschutzrechtlich durchdacht ist.

    Der Punkt mit den vorgeschlagenen Kontakten ist mir auch schon aufgefallen. Mich stört das noch aus einem anderen Grund: Ich WILL gar nicht jeden vorgeschlagen kriegen, mit dem ich mal gemailt habe. Es ist zwar ganz witzig zu sehen, dass der Chef eines Unternehmens, der mal eine Bewerbung von mir bekommen hat, auch Google+ hat, aber hinzufügen will ich den nicht. Ich fände da eine Regelung sinnvoll wie bei VZ-Netzwerke: Man kann Benutzer durch Eingabe einer Mailadresse finden – wenn der Benutzer dem nicht widersprochen hat. Und auf genau der Grundlage könnte Google dann auch gerne eine Funktion „Suche nach allen meinen Mailkontakten“ anbieten.

    Bei den Apps sehe ich übrigens kein Problem. Wenn ein Benutzer durch etwas anderes als plus.google.com auf Daten zugreift, die ich ihm freigegeben habe, ist das ok. Dass dieses „andere“ die Daten dabei auch „sieht“, ist zwingend erforderlich. Da muss man dann halt darauf vertrauen, dass die App keine bösen Dinge damit anstellt. Wenn ich meinem Onlinebanking-Programm meine Kontodaten und meine PIN anvertraue, gehe ich ja auch nicht davon aus, dass die Firma mein Konto leer räumt.

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  50. matzup schreibt:

    Hey, wieso gibt es hier kein +1 und „Follow“???

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  52. Walter Epp schreibt:

    Die Richtlinien von Google+ fand ich sofort besser, als die von FB. Gerade der Passus bei FB „wir dürfen alle deine Inhalte für uns verwenden“ hat mich gestört. Als Jurastudent lese ich diese auch (im Gegensatz zu den meisten meiner Freunde). Deshalb bin ich privat nicht bei FB.

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