Es ist einer dieser Fälle, bei denen man die ersten Böen des nahenden Shitstorms bereits zu riechen scheint, kaum hat man von ihm gehört: Der Kieler „Nerd Stuff Supplier“ (Eigenwerbung) „GetDigital„muss sich gegen die Inanspruchnahme wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung durch die Verwendung der Begriffskombination „Geek Nerd“ zur Wehr setzen. Sofort fallen dem aufmerksamen Leser Parallelen zu anderen bekannten Markenrechtsstreitigkeiten ähnlicher Bauart ein: „Jack Wolfskin“ und „Jako“ (Jurafunk Nr. 21) wären Schlagworte. Auch werden Erinnerungen an die „Weltuntergangsparty“ (Jurafunk Nr. 90) wach.
Allerdings existieren auch Unterschiede zu diesen Fällen:
Zum einen ist das Verfahren für die Betroffenen Kieler Nerd Geeks bereits wesentlich ernster als in den meisten ähnlichen Fällen, da auch bereits eine einstweilige Verfügung des LG Berlin in der Sache ergangen ist (Az. 101 O 162/13). Diese liegt uns auch vor.
Den Kieler Nerdausrüstern ist es danach verboten, die Marke „Geek Nerd“ für den Verkauf von Bekleidungsstücken zu verwenden, wie das in einer bestimmten Ebay-Auktion geschehen sein soll. Daneben findet sich darin natürlich die übliche Ordnungsmittelandrohung nebst Kostenentscheidung zu Lasten der Antragsgegner.
Eine Wortmarke „Geek Nerd“ ist auch tatsächlich für die Nizzaklassen 21 und 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) zu Gunsten der Antragsteller eingetragen.
Markenmäßige Benutzung durch Produktbeschreibung?
Anknüpfungspunkt für den angeblichen Markenrechtsverstoß ist das Verkaufsangebot der Antragsgegner für ein T-Shirt, welches in der Überschrift die Beschreibung „Android fixed it – Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“ enthält.
Hierin erblickt nicht nur die Antragstellerin, welche durch die ansonsten auch für Urheberrechtsabmahnungen nicht unbekannte Kieler Kanzlei Schröder vertreten wird, eine markenmäßige Benutzung, sondern erstaunlicherweise auch das LG Berlin.
Zur Frage des – für mich sehr naheliegenden – beschreibenden Charakters der Verwendung der Marke und der spiegelbildlich höchst fraglichen markenmäßigen Benutzung in den genannten Angebot teilt das LG mit:
Mag möglicherweise in der Umgangssprache mit „geek“ bzw. „nerd“ jeweils ein in einzelnen Eigenschaften voneinander abweichender Computerfreak bezeichnet werden, macht die Wortkombination „geek nerd“ beschreibend jedenfalls keinen Sinn.
Daran kann man allerdings begründete Zweifel haben. Insbesondere, da die genannte Angebotsbeschreibung ja offensichtlich eine suchmaschinenoptimierte Verkürzung des eigentlich gemeinten „T-Shirt für Computerfreaks, Geeks und Nerds, welches durch den Schrifttzug ‚Android fixed it‘ charakterisiert wird“ darstellt. Was sich aus der angebotenen Ware (Wenig überraschend: einem Shirt mit der Aufschrift „Android fixed it“) auch ergibt.
Die Betroffenen wollen die Sache nicht auf sich sitzen lassen und sich wehren. Hierfür steht ihnen ein breites Instrumentarium zur Verfügung, auch an ein Löschungsverfahren bezüglich der Marke wäre zu denken. Man will sich derzeit konkret noch nicht in die Karten gucken lassen – sammelt aber schon einmal Spenden wegen der Kostenrisiken. (Korrektur: Siehe Kommentare).
Näheres hierzu findet sich auf der Website von getdigital.de.
Nicht nur „geek nerd“ wurde unsinnigerweise geschützt, auch „Gamer“ sowie „Walter White“, „Barney Stinson“ und „Sheldon Cooper“ wurden geschützt. Da fragt man sich, ob die Abmahnung nicht provoziert wird. Aber das ist eine reine Vermutung. Wer wenn man sich solche Namen von Seriencharakteren in Deutschland schützen lassen kann, kommt die Frage auf, ob man da nicht bei allen Marken auf Nichtigkeit der Markeneintragung pochen kann und sollte!
Danke für den Beitrag :) Eine kleine Korrektur: Spenden sammeln wir gar nicht, wir packen das aus Eigenmitteln.
Vielen Dank für den Hinweis – ich hab’s oben korrigiert ^SD
Es wundert einen fast gar nicht mehr. Und das ist schlimm:
Die Politik unter Mutti Merkel – die wir ja jetzt noch ein paar weitere Jahre genießen dürfen – scheint es entweder nicht besser zu wissen, oder es vielmehr sogar gezielt darauf anzulegen, dass gewisse, der Politik nahestehende Berufsstände ein leichteres Leben in unserem Lande haben (wie viele Politiker der CDU sind gelernte Juristen – Nachtigall, ick hör Dir trapsen). In der Neuland-CDU mangelt es hingegen an Netzkompetenz, dass es nur so zum Himmel schreit. Infolgedessen begreift dort niemand, wie schädlich so manches von der Politik geschaffenes juristisches Instrumentarium für die digitale Wirtschaft in Deutschland ist. Allein die Tatsache, dass Abmahnfälle wie Redtube und der hier geschilderte Fall von unverschämtem Markentrolling in diesem Lande möglich sind, werfen m.M.n. ein äußerst schlechtes Licht auf die etablierten Parteien – man will als Webunternehmer angesichts dieses Armutszeugnisses eigentlich nur noch kopfschüttelnd die Koffer packen und sein Business gleich mitnehmen.
Haben letztes Jahr in vergleichbarer Sache vor dem OLG FFM gewonnen. Thema beschreibende vs. markenmäßige Verwendung. Haben Sie Interesse an den Urteilsgründen? Viele Grüße
Auch wenn sich das Angebot vermutlich auch oder eher an getDigital wendet: Vielen Dank, Wir hätten großes Interesse! Wenn Sie mögen, senden Sie die Entscheidung gern an dirks@dirksunddiercks.de. Wir leiten’s selbstverständlich auch gern an getDigital weiter.
Pingback: Trade Buzzer UG Abmahnungen für GetDigital: Abmahnwahn reloaded | Tutsi