Kurz mal weg von den Social Media Richtlinien hin zu Bewertungen im Internet. Mein Partner RA Stephan Dirks hatte hier im Blog erst kürzlich eine Entscheidung des LG Kiel am Wickel, die sich mit Ansprüchen auf Löschung wegen schlechter Bewertungen im Web befasste. Nun habe ich mich für die LEAD digital mit der Thematik beschäftigt. Herausgekommen ist dabei der Artikel
Heimtücke 2.0: So gehen Sie gegen falsche Bewertungen vor.
Das just FYI.
Viel Spaß beim Lesen.
In diesem Sinne,
„click!„.
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Über RA'in Nina Diercks
Rechtsanwältin Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg, ist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich) und steht gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog ins Leben gerufen. Mehr
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allg. Zivilrecht,
Persönlichkeitsrecht,
Social Media Marketing abgelegt und mit
1004 BGB,
Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten,
§§ 823,
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Herausgabeanspruch,
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