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Social Media Recht. Worum geht es hier eigentlich? Und für wen ist das denn?

Social Media ist nach der gängigen Definition von Kaplan und Haenlein„eine Gruppe von Internetanwendungen, die auf den ideologischen und technologischen Grundlagen des Web 2.0 aufbauen und die Herstellung und den Austausch von User Generated Content ermöglichen“. Das freut die Marketing- und PR- ebenso wie die HR-Manager. Stehen ihnen doch mit Blogs, Facebook, Youtube, Smatch, Twitter & Co völlig neue Wege offen, mit den Kunden bzw. Bewerbern zu kommunizieren und Produkt bzw. Arbeitgeber vorzustellen. Das birgt Chancen – wie authentische Unternehmensdarstellung. Aber auch Risiken. Ein Teil dieser Risiken ist tatsächlicher Art, denn sozial-mediale Dialoge sind im Gegensatz zu den bisherigen klassischen Sender-Empfänger-Konzepten eben nicht der absoluten Kontrolle zu unterwerfen. Ein Teil der Risiken ist rechtlicher Art, aber

Social Media Recht ist … nicht existent. Ebenso wenig wie das Internetrecht. Doch es besteht kein rechtsfreier Raum. Einschlägig sind hier das Telemedienrecht, das Datenschutzrecht, das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Domainrecht, das Presserecht und last but not least das allgemeine Zivilrecht.

Vielen, die Social Media in ihrer täglichen Arbeit und teilweise zu umfangreichen Kampagnen nutzen, sind die rechtlichen Fallstricke nicht bewusst. Ist es schon nicht einfach die Mechanismen des Web 2.0 zu durchschauen und für sich zu nutzen, so mag der/die gestresste Marketing-/HR-/PR-Manager(in) nicht auch noch die quälenden Ermahnungen des Juristen hören, die doch immer alles noch viel komplizierter machen.

Hier setzt der Social Media Recht Blog an. Er wendet sich in erster Linie an diejenigen, die mit Social Media arbeiten. Auf verständliche, mitunter auch amüsante Art, wird über Entwicklungen, Fragestellungen sowie Probleme in den Bereichen Social Media und Recht gebloggt. Wir wünschen uns, dass dies hier ein informativer und interessanter Ort des Austausch für alle wird, die sich mit Social Media und eben allein schon deswegen mit dem dazugehörigen Recht auseinandersetzen.

Aufgrund der Ausrichtung des Blogs mag der eine oder andere Kollege unserer Zunft verzeihen, wenn eine Darstellung juristisch vermutlich „korrekter“ ginge, aber dies zu Gunsten der „Praktiker“ unterlassen wurde. Was natürlich nicht heißt, dass ein juristischer Schlagabtausch, Anregung oder Kritik mit bzw. von Kollegen nicht ebenso willkommen wäre.

Auf einen schönen, informativen Blog!

Nina Diercks & Stephan Dirks

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