Update: T. versus SPIEGEL – LG Köln gibt T. einstweilen Recht

Erst gestern äußerte ich mich zu einem Blogbeitrag der Rechtsabteilung des SPIEGEL. In diesem berichtete die Rechtsabteilung von einer Abmahnung, die der SPIEGEL wegen der Veröffentlichung eines Bildes eines derzeit immens in der öffentlichen Berichterstattung stehenden Mannes erhielt. Alle Einzelheiten dazu und zu der Vorgeschichte, kann hier in meinem vorgehenden Artikel nachgelesen werden.

Wie meinem Artikel unschwer zu entnehmen ist, bin ich auch der Auffassung, dass die Veröffentlichung des Bildes rechtmäßig gewesen ist.

Das Landgericht Köln sah dies im einstweiligen Verfügungsverfahren aber offensichtlich anders, wie die Rechtsabteilung nun ebenfalls berichtete. Da es sich hier aber nur um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handelt, bedeutet dies nicht, dass damit eine abschließende Entscheidung getroffen wäre. Diese bleibt abzuwarten. Der SPIEGEL will offensichtlich in die Hauptsache und möglicherweise durch die Instanzen gehen – wie dem Nachtrag auf dem SPIEGELBlog entnommen werden kann.

Es bleibt also spannend. Und auch, ob die Berichterstattung (Neudeutsch: „Litigation-PR“) der Rechtsabteilung fortgeführt wird.

Nun aber,

Frohe Weihnachten!

PS: Herr T. ist hier abgekürzt und wird es bald auch in dem anderen Artikel sein, da die Artikel vermutlich auch dann noch auffindbar sein werden, wenn das öffentliche Interesse an seiner Person möglicherweise nicht mehr in dem heutigen (rechtfertigenden) Ausmaße besteht.

Über RA'in Nina Diercks

Rechtsanwältin Nina Diercks (M.Litt, University of Aberdeen) führt die Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg, ist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich) und steht gern und oft als Referentin auf der Bühne sowie als Interviewpartnerin und Gastautorin zur Verfügung. Dazu hat sie im Jahr 2010 diesen Blog ins Leben gerufen. Mehr
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Eine Antwort zu Update: T. versus SPIEGEL – LG Köln gibt T. einstweilen Recht

  1. recrutainment schreibt:

    Bei der immensen aktuellen (Online-)Berichterstattung in der Steuersache „T“ dürfte „T“ vorerst digitale Unsterblichkeit sicher sein…

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